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GEMA wieder „zu Besuch“ bei Vermietern von Ferienunterkünften
Ferienwohnland.de: informiert über neue Fälle in Deutschland
In Schleswig Holstein waren die ersten Fälle von GEMA-Überprüfungen und Zahlungseinforderungen bei Vermietern von Ferienunterkünften bekannt geworden. Ein Aufschrei drang durch die Republik – auch medial gab es großen Widerhall. Unter zum Teil dubiosen Bedingungen hatten die Mitarbeiter der GEMA, die die Verwertungsrechte der Künstler vertreten, Beiträge gefordert. Viele Vermieter zahlten, andere klagten. Eine Entscheidung von höherer Instanz steht noch immer aus. Verschiedene Gerichtsurteile auf Länderebene lassen derzeit Handlungsspielraum für Klagen von beiden Seiten. Im Sommer hatten zuletzt die Vermieter Hoffnung geschöpft (I-6 U 204/13, 6 U 204/13 vom 13.06.2014, OLG Köln).
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