„Wohnungsnot“ oder nur klamme Hauptstadt-Kasse?
Vermieter als die Sündenböcke: Ferienunterkünfte in Berlin sollen per Gesetz zu normalem Wohnraum werden
Kleinkrieg in Berlins Wohnungslandschaft. Per Gesetz will die Stadt ab 2014 Vermietern von Ferienunterkünften aufdiktieren, dass ihre Domizile als normaler Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Das wird demnächst etliche Anwälte auf den Plan rufen.
Da wiehert der Amtsschimmel mitten in Deutschlands Hauptstadt und stellt sich auf die Hinterbeine. Zwangsumwandlung von Ferienwohnungen in „normalen Wohnraum“ – das klingt wie eine Amtshandlung längst vergangener Tage. Doch weit gefehlt! In Berlin wird derzeit ein Gesetz auf den Weg gebracht, das genau diese Maßnahme zum Inhalt hat. Von 2014 an sollen viele Ferienunterkünfte zurück auf den Wohnungsmarkt, da der Wohnraum in der Hauptstadt mehr als knapp sei. Zumindest sollen sich alle Besitzer bzw. Vermieter von Ferienunterkünften jetzt bei ihren zuständigen Ämtern melden und einen Antrag auf Vermietung ihrer Ferienwohnung stellen. Doch – den Tourismus zu beschneiden, um dem Wohnungsmarkt damit angeblich Leben einzuhauchen, ist aus Sicht vieler Insider der falsche Ansatz. „Berlin lebt zum Großteil auch vom Tourismus. Hier sollte man genau abwägen, ob man sich als Stadt eine solche Baustelle aufmachen will. Auch einige unserer Vermieter sind betroffen. Die Gemengelage in Berlin ist sehr undurchsichtig, viele Gemüter erhitzt. Viele Ämter stoßen mit ihren Kapazitäten zudem an Grenzen. Die Antragsflut könnte die Amtsstuben überrollen, die innerhalb von 14 Wochen die Gesuche ablehnen müssten, wenn sie das Gesetz durchbringen wollen“, sagt Gunnar Schlutt vom Online-Reiseportal Ferienwohnland.de.
Der Tropfen auf den heißen Stein
Ziel des Gesetzes sei es vor allem in den Stadtteilen Kreuzberg, Friedrichshain, Mitte und Prenzlauer Berg Wohnungen zu rekrutieren. Doch was können etwa 5000 Ferienwohnungen bewirken bei einem Defizit von einer sechsstelligen Zahl an Wohnraum. Mehr als 100000 Wohnungen sollen der Stadt in diesen Bereichen fehlen. „Da wächst der Anschein, dass man mit dem Gesetz den berühmten Tropfen auf den heißen Stein gießt, oder man vielleicht einen ganz anderen Hintergrund vermuten kann. Dadurch, dass sich alle Betreiber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Berlin nun offiziell melden müssen, wird man sicher auch einigen schwarzen Schafen begegnen, die bis dato quasi unter der Hand vermietet haben. Oder man will Wohnungseigentümer ausfindig machen, die ihre Zimmer weiter untervermieten und somit die Stadt um Einnahmen bringt“, spekuliert Reiseexperte Gunnar Schlutt.
Anwälte werden Rechtslage durchleuchten
Für alle die, deren Anträge abgelehnt werden, hieße es dann innerhalb von zwei Jahren die Ferienunterkunft wieder in eine herkömmliche Wohnfläche umzuwandeln. Das bedeutet natürlich im Einzelfall erhebliche Einbußen für Vermieter und auch die Vermieter-Portale können mit einem großen Einschnitt rechnen. Abzuwarten allerdings bleibt mit welcher Konsequenz die Behörden ihr Dekret durchsetzen. Denn zu einer Stadt wie Berlin gehören in jedem Fall auch Tourismus und Feriengäste. Da Hotels nicht von jedem Besucher bevorzugt werden, ist in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach günstigeren Feriendomizilen enorm gestiegen. Social travelling boomt gerade abseits des Mainstreams. Ob es sich wirklich bezahlt macht, hier nun einen Riegel vorzuschieben, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Ein „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ klingt in jedem Fall nicht nur nach vergangenem Jahrhundert, sondern wird im Detail natürlich von vielen Anwälten kleinerer und größerer Vermieter geprüft werden. Verletzte Persönlichkeitsrechte oder das Gastrecht sind hier nur die ersten Stichworte, die Anwälte durchleuchten werden. Die Messer sind gewetzt und man darf gespannt sein, was es demnächst Neues aus der Hauptstadt gibt – neuen Wohnraum eher nicht!
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