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	<title>Ferienwohnland.de/reisemagazin - Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland &#187; Rundfunkbeitrag</title>
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	<description>Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland</description>
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		<title>Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Feb 2013 13:18:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gschlutt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Steuern Vermieter]]></category>
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		<description><![CDATA[&#160; Der Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen, Ferienhäuser sowie Hotel-/Gästezimmer muss bei der Vermietung stets berücksichtigt werden. Allgemein gilt ab dem 01.01.2013: Seit 1.1.2013 zahlen Sie für eine Wohnung ein Beitrag. Egal wie viele Rundfunkgeräte vorhanden Sind oder Personen dort leben. Der Rundfunkbeitrag liegt pauschal monatlich bei 17,98 Euro. Befreiung oder Ermäßigung: Wenn gewisse gesundheitliche oder finanzielle [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_522" class="wp-caption aligncenter" style="width: 570px"><a href="http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/rundfunkbeitrag-fur-ferienwohnungen-ab-01-01-2013"><img class="size-full wp-image-522  " title="Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen Fotolia_48070620_XS" alt="Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen und Ferienhäuser" src="http://ferienwohnland-blog.de/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/Fotolia_48070620_XS.jpg" width="560" height="250" /></a><p class="wp-caption-text">Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen und Ferienhäuser</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der <strong>Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen, Ferienhäuser</strong> sowie Hotel-/Gästezimmer muss bei der Vermietung stets berücksichtigt werden.</p>
<p><strong>Allgemein gilt ab dem 01.01.2013:</strong><br />
Seit 1.1.2013 zahlen Sie für eine Wohnung ein Beitrag. Egal wie viele Rundfunkgeräte vorhanden Sind oder Personen dort leben. Der Rundfunkbeitrag liegt pauschal monatlich bei 17,98 Euro.</p>
<p><span id="more-521"></span><strong>Befreiung oder Ermäßigung:</strong><br />
Wenn gewisse gesundheitliche oder finanzielle Gründe vorliegen, ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung des Beitrags zu beantragen.</p>
<p><strong>Welche Regelung gilt für Hotel-/Gästezimmer sowie Ferienwohnungen/Ferienhäuser?</strong><br />
Vermieter von Hotel-/Gästezimmern, Ferienhäusern und Ferienwohnungen müssen diese bei der Berechnung ihres Rundfunkbeitrags einbeziehen.</p>
<ul>
<li>Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung in einer Betriebsstätte ist beitragsfrei.</li>
<li>Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung fällt ein Drittel des Beitrags in Höhe von 5,99 Euro monatlich an.</li>
<li>Daneben ist die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge entscheidend.</li>
</ul>
<p>Sofern Ihre Ferienunterkunft für mehr als 3 Monate in Folge jährlich geschlossen ist, können Sie dies als Saisonunternehmen bei der GEZ anmelden. Dadurch erhalten Sie eine Beitragsbefreiung für die geschlossenen bzw. nicht vermieteten Monate.</p>
<p>Wenn Sie also Vermieter sind infomieren sie sich hier über weitere Detail zu dem Rundfunkbeitrag von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.</p>
<p><a title="Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen" href="http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html#anbieter_von_hotel__und_gaestezimmern_oder_ferienwohnungen"><strong>Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
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