Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen
Der Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen, Ferienhäuser sowie Hotel-/Gästezimmer muss bei der Vermietung stets berücksichtigt werden.
Allgemein gilt ab dem 01.01.2013:
Seit 1.1.2013 zahlen Sie für eine Wohnung ein Beitrag. Egal wie viele Rundfunkgeräte vorhanden Sind oder Personen dort leben. Der Rundfunkbeitrag liegt pauschal monatlich bei 17,98 Euro.
Befreiung oder Ermäßigung:
Wenn gewisse gesundheitliche oder finanzielle Gründe vorliegen, ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung des Beitrags zu beantragen.
Welche Regelung gilt für Hotel-/Gästezimmer sowie Ferienwohnungen/Ferienhäuser?
Vermieter von Hotel-/Gästezimmern, Ferienhäusern und Ferienwohnungen müssen diese bei der Berechnung ihres Rundfunkbeitrags einbeziehen.
- Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung in einer Betriebsstätte ist beitragsfrei.
- Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung fällt ein Drittel des Beitrags in Höhe von 5,99 Euro monatlich an.
- Daneben ist die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge entscheidend.
Sofern Ihre Ferienunterkunft für mehr als 3 Monate in Folge jährlich geschlossen ist, können Sie dies als Saisonunternehmen bei der GEZ anmelden. Dadurch erhalten Sie eine Beitragsbefreiung für die geschlossenen bzw. nicht vermieteten Monate.
Wenn Sie also Vermieter sind infomieren sie sich hier über weitere Detail zu dem Rundfunkbeitrag von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen
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Letztendlich werden diese Gebühren ja auch die Göste abgewelzt, die dann, wenn man ganz ehrlich, gleich zweimal solche Gebühren zahlen müssen, einmal zuhause und einmal in der Ferienwohnung. Ich persönlich bin mit dieser Gebühr alles andere als einverstanden. Diese ist einfach nur noch frech.
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