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	<title>Ferienwohnland.de/reisemagazin - Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland &#187; Recht / Steuern Vermieter</title>
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	<description>Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland</description>
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		<title>GEMA wieder „zu Besuch“ bei Vermietern von Ferienunterkünften</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Dec 2014 11:52:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gschlutt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Steuern Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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		<category><![CDATA[Gema Ferienwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Ferienwohnland.de: informiert über neue Fälle in Deutschland In Schleswig Holstein waren die ersten Fälle von GEMA-Überprüfungen und Zahlungseinforderungen bei Vermietern von Ferienunterkünften bekannt geworden. Ein Aufschrei drang durch die Republik – auch medial gab es großen Widerhall. Unter zum Teil dubiosen Bedingungen hatten die Mitarbeiter der GEMA, die die Verwertungsrechte der Künstler vertreten, Beiträge gefordert. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><a href="http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/gema-wieder-zu-besuch-bei-vermietern-von-ferienunterkuenften/"><img class="aligncenter size-full wp-image-936" title="Briefkopf GEMA" alt="web-brief-gema_klein" src="http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/wordpress/wp-content/uploads/2014/12/web-brief-gema_klein.jpg" width="560" height="315" /></a></p>
<p><b>Ferienwohnland.de: informiert über neue Fälle in Deutschland</b></p>
<p>In Schleswig Holstein waren die ersten Fälle von GEMA-Überprüfungen und Zahlungseinforderungen bei Vermietern von Ferienunterkünften bekannt geworden. Ein Aufschrei drang durch die Republik – auch medial gab es großen Widerhall. Unter zum Teil dubiosen Bedingungen hatten die Mitarbeiter der GEMA, die die Verwertungsrechte der Künstler vertreten, Beiträge gefordert. Viele Vermieter zahlten, andere klagten. Eine Entscheidung von höherer Instanz steht noch immer aus. Verschiedene Gerichtsurteile auf Länderebene lassen derzeit Handlungsspielraum für Klagen von beiden Seiten. Im Sommer hatten zuletzt die Vermieter Hoffnung geschöpft (I-6 U 204/13, 6 U 204/13 vom 13.06.2014, OLG Köln).</p>
<p><span id="more-935"></span></p>
<p><b>Vermieter-GEMA in Schleswig Holstein längst keine Einzelfälle mehr</b></p>
<p>Jetzt wird klar, dass die GEMA sich nicht nur in Schleswig Holstein oder NRW bei Vermietern von Ferienobjekten um ihre Künstler „gekümmert“ hatte. Das Vermieter-Portal Ferienwohnland.de hat unter seinen Kunden eine Umfrage gemacht und stieß dabei nicht nur auf Einzelfälle. Sowohl in Hessen, im Sauerland, im Schwarzwald oder auch am Bodensee hatten Mitarbeiter der GEMA ebenfalls Beiträge eingefordert oder sogar eingestrichen.</p>
<p><b>Und das sagen die Betroffenen über die Zusatzbelastungen</b></p>
<p>„Wir zahlen schon seit einiger Zeit GEMA-Gebühren. Es hält sich in Grenzen. Wir haben auch versucht, es zu verhindern, aber das hat leider nicht geklappt. Auch bei anderen Vermietern war es so. Da wir etwas älter sind, wollen wir uns den Ärger ersparen und zahlen eben“, heißt es von einem älteren Paar aus Hessen (alle Namen der Redaktion bekannt). Ähnliches im Sauerland: „Auch wir wurden verpflichtet zu hohen Gebühren und Nachzahlungen. Man sagte uns, dass es keinen Zweck hat dagegen anzugehen. Falls dies doch möglich ist, informieren Sie uns bitte“ klingt die E-Mail an uns beinahe wie ein Hilferuf.</p>
<p><b>Bei Vermietern wachsen Unmut und Gegenwehr</b></p>
<p>Dass es auch anders geht, zeigen diese Statements: „Ich habe vor einem Jahr Post von der Gema erhalten und nicht auf das Schreiben reagiert. Es gab keine weitere Post von der GEMA“, schreibt eine Vermieterin aus dem Schwarzwald, die die Forderung scheinbar aussitzen möchte. Verärgert ist auch ein Paar vom Bodensee, das schon seit zwei Jahren Gebühren an die GEMA entrichtet. „Ab nächstes Jahr werden wir nur unter Vorbehalt bezahlen und auf den möglichen Gerichtsentschluss warten, der noch von höchster Instanz aussteht. Nach dem Kölner Urteil scheint ja doch mehr möglich“, beziehen sich die Vermieter auf die positiven Nachrichten vom Sommer.</p>
<p><b>GEMA beharrt auf ihrer Rechtsposition und fordert weiter Gebühren</b></p>
<p>Die GEMA hat einen ähnlichen Standpunkt und macht fröhlich weiter. „Rechtskräftig ist über die Vergütungspflicht des hier in Rede stehenden Sachverhalts von einem höheren Gericht noch nicht entschieden worden. Allein schon deswegen sehen wir auch keine Veranlassung, von unserer bisherigen Rechtsposition, die durch mehrere rechtskräftige Urteile in unserem Zuständigkeitsbereich bestätigt wurde, abzuweichen.“</p>
<p><b>Klare Handlungsempfehlungen von Vermieter-Portal Ferienwohnland.de</b></p>
<p>Ferienwohnland empfiehlt: „Ganz einfach, wenn niemand von seiner Position abrücken will, bleibt es eben dabei, dass Beiträge von Vermietern an die GEMA nur unter Vorbehalt gezahlt werden sollen, um sie &#8211; im Falle einer für Vermieter positiven Rechtsprechung von übergeordneter Instanz &#8211; zurückfordern zu können. Außerdem sollten, wenn überhaupt Verträge unterzeichnet werden müssen, die Schriftstücke höchstens für jeweils eine Saison gelten. Denn meistens wird ja auch nicht über die Dauer von zwölf Monaten vermietet. Noch besser ist es, sich Rechnungen zukommen zu lassen, ohne vorher vertragsmäßig gebunden zu sein. Falls Nachzahlungen im Raum stehen – niemals mehr als drei vergangene Jahre begleichen. Noch immer gilt: Holen Sie sich Rechtsbeistand“, sagt Gunnar Schlutt, Experte für das Vermieten von Ferienunterkünften in Deutschland.</p>
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		<title>Ferienwohnung &#124; Vermieter-Streit mit der GEMA: zahlen oder nicht?</title>
		<link>http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/gema-ferienwohnung/</link>
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		<pubDate>Thu, 06 Nov 2014 08:50:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gschlutt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht / Steuern Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Gema Ferienhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Gema Ferienwohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Experten von Online-Portal Ferienwohnland.de geben Tipps   Das kann doch nicht wahr sein! Noch mehr Kosten? Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zahlen für die Geräte in ihren Unterkünften in Deutschland brav ihre Beiträge an die GEZ. Doch jetzt entbrennt vielerorts ein neuer Streit. Denn auch die GEMA meldet ihre Ansprüche an und agiert zum Schutz [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><b>Experten von Online-Portal Ferienwohnland.de geben Tipps</b></p>
<p style="text-align: center;"> <a href="http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/gema-ferienwohnung/"><img class="aligncenter size-full wp-image-930" title="Gema Ferienwohnung, Ferienhaus - Recht" alt="Frau mit einem Paragraphen in der Hand steht im Wohnzimmer einer Ferienwohnung" src="http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/wordpress/wp-content/uploads/2014/11/bl-ferienwohnung-paragraph-051114.jpg" width="584" height="438" /></a></p>
<p>Das kann doch nicht wahr sein! Noch mehr Kosten? Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zahlen für die Geräte in ihren Unterkünften in Deutschland brav ihre Beiträge an die GEZ. Doch jetzt entbrennt vielerorts ein neuer Streit. Denn auch die GEMA meldet ihre Ansprüche an und agiert zum Schutz der Urheberrechte und im Sinne der Künstler. Vermieter werden zur Kasse gebeten, weil die Verbreitung von Ton und Bild über Radios und Fernseher eben einer nicht zu beziffernden Masse an Menschen zugeführt werden kann. Absurd? Nein!<span id="more-928"></span>In einem Urteil von 2006 wurde gerichtlich festgelegt, dass Ferienwohnungen eher als Hotelbetrieb zu sehen sind und somit in die GEMA Pflicht fallen. Darauf hat sich die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte bisher immer berufen. Zum Teil kam es in Dithmarschen sogar zu unschönen, persönlichen Auseinandersetzungen von Vermietern mit Angestellten der GEMA, die sich erst als „Geldeintreiber“ zu erkennen gaben, als sie als vermeintliche Mieter der Ferienwohnung vor Ort waren. Vielfach kam es und kommt es zu Zahlungen dieser zusätzlichen Gebühren, weil es heißt: „die Werke der Künstler können in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus einem uneingeschränkten Publikum zugänglich gemacht werden.</p>
<p>Doch jetzt regt sich Widerstand – auch gerichtlich! Mit dem Urteil des OLG Köln aus 2014, in dem einem privaten Mieter von Ferienwohnungen Recht zugesprochen, weil er die zusätzlichen Gebühren an die GEMA nicht entrichten wollte, scheint ein Damm gebrochen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Unsere Handlungsempfehlung:</strong></p>
<p>„Wir empfehlen jedem Vermieter, der schon zahlt oder eine Zahlungsaufforderung bekommt, sich Rechtshilfe zu suchen und auf das Urteil aus dem Juni 2014 zu verweisen“, sagt Gunnar Schlutt, Experte für Ferienunterkünfte in Deutschland. Die Chancen stünden nicht schlecht, keine Gebühren zahlen zu müssen, da eine private Ferienwohnungsvermietung eher als eine Wohnungsvermietung anzusehen sei, heißt es unter anderem in der Urteilsbegründung. „Bei Wohnungsvermietungen muss keine GEMA gezahlt werden, da diese Objekte nicht einem „uneingeschränkten Publikum“ zugänglich sind“, so Schlutt weiter. Wenn bereits Zahlungen an die GEMA erfolgen, sollten diese nur unter Vorbehalt geleistet werden, um sie eventuell später zurückerstattet zu bekommen. Ohnehin muss man als Vermieter nur anteilig seiner vermieteten Tage Beiträge entrichten. Ist die Ferienwohnung oder das Ferienhaus nicht in Vermietung fallen keine Kosten an.</p>
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		<title>Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen</title>
		<link>http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/rundfunkbeitrag-fur-ferienwohnungen-ab-01-01-2013/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Feb 2013 13:18:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gschlutt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Steuern Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Ferienwohnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühr]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Der Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen, Ferienhäuser sowie Hotel-/Gästezimmer muss bei der Vermietung stets berücksichtigt werden. Allgemein gilt ab dem 01.01.2013: Seit 1.1.2013 zahlen Sie für eine Wohnung ein Beitrag. Egal wie viele Rundfunkgeräte vorhanden Sind oder Personen dort leben. Der Rundfunkbeitrag liegt pauschal monatlich bei 17,98 Euro. Befreiung oder Ermäßigung: Wenn gewisse gesundheitliche oder finanzielle [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_522" class="wp-caption aligncenter" style="width: 570px"><a href="http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/rundfunkbeitrag-fur-ferienwohnungen-ab-01-01-2013"><img class="size-full wp-image-522  " title="Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen Fotolia_48070620_XS" alt="Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen und Ferienhäuser" src="http://ferienwohnland-blog.de/wordpress/wp-content/uploads/2013/02/Fotolia_48070620_XS.jpg" width="560" height="250" /></a><p class="wp-caption-text">Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen und Ferienhäuser</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der <strong>Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen, Ferienhäuser</strong> sowie Hotel-/Gästezimmer muss bei der Vermietung stets berücksichtigt werden.</p>
<p><strong>Allgemein gilt ab dem 01.01.2013:</strong><br />
Seit 1.1.2013 zahlen Sie für eine Wohnung ein Beitrag. Egal wie viele Rundfunkgeräte vorhanden Sind oder Personen dort leben. Der Rundfunkbeitrag liegt pauschal monatlich bei 17,98 Euro.</p>
<p><span id="more-521"></span><strong>Befreiung oder Ermäßigung:</strong><br />
Wenn gewisse gesundheitliche oder finanzielle Gründe vorliegen, ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung des Beitrags zu beantragen.</p>
<p><strong>Welche Regelung gilt für Hotel-/Gästezimmer sowie Ferienwohnungen/Ferienhäuser?</strong><br />
Vermieter von Hotel-/Gästezimmern, Ferienhäusern und Ferienwohnungen müssen diese bei der Berechnung ihres Rundfunkbeitrags einbeziehen.</p>
<ul>
<li>Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung in einer Betriebsstätte ist beitragsfrei.</li>
<li>Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung fällt ein Drittel des Beitrags in Höhe von 5,99 Euro monatlich an.</li>
<li>Daneben ist die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge entscheidend.</li>
</ul>
<p>Sofern Ihre Ferienunterkunft für mehr als 3 Monate in Folge jährlich geschlossen ist, können Sie dies als Saisonunternehmen bei der GEZ anmelden. Dadurch erhalten Sie eine Beitragsbefreiung für die geschlossenen bzw. nicht vermieteten Monate.</p>
<p>Wenn Sie also Vermieter sind infomieren sie sich hier über weitere Detail zu dem Rundfunkbeitrag von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.</p>
<p><a title="Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen" href="http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html#anbieter_von_hotel__und_gaestezimmern_oder_ferienwohnungen"><strong>Rundfunkbeitrag Ferienwohnungen</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Pflicht zur Angabe von Endpreisen</title>
		<link>http://www.ferienwohnland.de/reisemagazin/pflicht-zur-angabe-von-endpreisen/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 09:47:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gschlutt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Steuern Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Endpreise]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangabenverordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Bewerbung Ihrer Unterkunft ist § 1 Absatz 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten: (1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Bewerbung Ihrer Unterkunft ist § 1 Absatz 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten:</p>
<blockquote><p>(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).</p></blockquote>
<p><span id="more-152"></span></p>
<p>Dies bedeutet:<br />
Bei der Angabe von Preisen (Endpreisen) inklusive Umsatzsteuer sind alle Nebenkosten und Pauschalen einzubeziehen, bei denen die Leistungen für den Gast nicht optional wählbar sind, also dieser diese Leistungen in Anspruch nehmen muss.  Da bei diesen Kosten feststehe, in welcher Höhe sie anfallen werden, sind sie als fester Preisbestandteil zu sehen und in den Endpreis einzubeziehen. Das heist verbrauchsabhängige Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser oder Heizung, sofern eine feste Pauschale dafür vorgesehen ist, müssen in der Angabe des Endpreises enthalten sein. Ebenso gillt dies für verbrauschunabhängige Kosten wie z.B. Bettwäsche und Endreinigung. Diese Kosten müssen ebenfalls mit im Endpreis enthalten sein, sofern die Inanspruchnahme nicht frei wählbar ist.</p>
<p>Verbrauchsabhängige Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser oder Heizung können allerdings auch nach Verbrauch abgerechnet werden. Dafür ist ein Nachweis durch einen Zähler zu erbringen.</p>
<p>Die Kurtaxe kann getrennt vom Mitpreis berechnet werden.</p>
<p>Das Gesetz der Preisangabenverordnung dient der Klarheit und Vergleichbarkeit von Preisen und ist zwingend zu beachten!</p>
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